ATAS/724/2026

GE Cour de justice

Vertragsrecht

ATAS/724/2026

24. August

Sachverhalt A_______ erhob gegen die Zurich Compagnie d’Assurances SA eine Zahlungsklage betreffend eine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung. Nach Aufnahme von Vergleichsgesprächen teilte sie mit, dass eine Einigung einschliesslich der Parteikosten erzielt worden sei, und zog die Klage zurück. Erwägungen • Der Klagerückzug mit ausdrücklichem Verzicht auf den Anspruch beendet das Verfahren; die Klage ist deshalb vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. • Für Streitigkeiten über Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 114 lit. e CPC). Entscheid Der Klagerückzug wurde vorgemerkt, die Sache vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben und das Verfahren als kostenlos erklärt.
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