ATAS/724/2026
GE Cour de justice
ATAS/724/2026
24. August
Sachverhalt
A_______ erhob gegen die Zurich Compagnie d’Assurances SA eine Zahlungsklage betreffend eine Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung. Nach Aufnahme von Vergleichsgesprächen teilte sie mit, dass eine Einigung einschliesslich der Parteikosten erzielt worden sei, und zog die Klage zurück.
Erwägungen
• Der Klagerückzug mit ausdrücklichem Verzicht auf den Anspruch beendet das Verfahren; die Klage ist deshalb vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben.
• Für Streitigkeiten über Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 114 lit. e CPC).
Entscheid
Der Klagerückzug wurde vorgemerkt, die Sache vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben und das Verfahren als kostenlos erklärt.