6B_676/2025
Bundesgericht
Einfache qualifizierte Körperverletzung; sexuelle Handlungen mit Kindern; Pornographie; Grundsatz in dubio pro reo; Willkür; Strafzumessung; Landesverweisung
19. August
Sachverhalt
Nach einem Freispruch in erster Instanz wurde A.A.________ im Berufungsverfahren zu 30 Monaten Freiheitsstrafe wegen einfacher qualifizierter Körperverletzung, sexueller Handlungen mit Kindern und Pornographie sowie zu einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. Er erhebt Beschwerde gegen die Sachverhaltsfeststellungen, die Strafe, den bedingten Strafvollzug, die Landesverweisung und die Zivilansprüche.
Erwägungen
• Die Gesamtwürdigung der Aussagen der Kinder, des Glaubhaftigkeitsgutachtens und der übereinstimmenden Indizien ist nicht willkürlich; dem Grundsatz in dubio pro reo kommt keine weitergehende Tragweite zu.
• Die Freiheitsstrafe und deren Höhe sind angesichts der Schwere der Taten, des fehlenden Unrechtsbewusstseins und der Unwirksamkeit früherer Verurteilungen gerechtfertigt; hingegen ist die Verweigerung des teilbedingten Vollzugs nicht hinreichend begründet, da eine Gesamtprognose unter Einbezug der persönlichen Situation und der Wirkung eines teilweisen Vollzugs fehlt.
• Die Landesverweisung ist verhältnismäßig; die verspäteten Zivilforderungen von B.________ waren an den Zivilrichter zu verweisen.
Entscheid
Beschwerde teilweise gutgeheissen: Rückweisung betreffend den teilbedingten Vollzug und Abänderung hinsichtlich B.________; im Übrigen Abweisung.