200 2026 178

BE Verwaltungsgericht

Berufliche Vorsorge

Kapitalbezug bei Teilpensionierung

4. August

Sachverhalt Die Versicherte bezog anlässlich einer Teilpensionierung per 1. Juli 2025 das gesamte für diesen Schritt mögliche Altersguthaben als Kapital. Für den zweiten Teilpensionierungsschritt per 1. Januar 2026 beantragte sie keinen separaten Kapitalbezug; die Vorsorgeeinrichtung richtete deshalb eine Altersrente aus. Erwägungen • Die reglementarische Frist von zwei Monaten für den Kapitalbezug ist ein Gültigkeitserfordernis; bei mehreren Teilpensionierungsschritten ist für jeden Schritt ein neuer fristgerechter Antrag erforderlich. • Das erste Formular konnte nach Treu und Glauben nicht als Antrag für künftige Schritte verstanden werden, da es ausdrücklich auf dieses Verfahren und die Frist hinwies; eine behauptete fehlende Zustellung der Anhänge änderte daran nichts. Entscheid Die Klage wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; auf das Feststellungs- und Rückweisungsbegehren trat das Gericht nicht ein.
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