ATAS/715/2026
GE Cour de justice
ATAS/715/2026
20. August
Sachverhalt
Die Versicherte mit seropositiver, nicht erosiver rheumatoider Polyarthritis beanspruchte eine ganze Invalidenrente ab Februar 2023. Nach zunächst vollständiger Arbeitsunfähigkeit anerkannte die IV-Stelle für eine angepasste Tätigkeit ab Oktober 2022 eine volle Arbeitsfähigkeit und gewährte erst ab April 2024 wieder eine ganze Rente; streitig blieb die behauptete dauerhafte Verbesserung.
Erwägungen
• Bei einer schubweise verlaufenden Erkrankung ist eine länger dauernde Remission nur aufgrund objektiver, den zeitlichen Krankheitsverlauf belegender Elemente anzunehmen; eine allein auf dem DAS beruhende Beurteilung genügt unter Tocilizumab wegen der Unterdrückung der CRP-Werte nicht.
• Die Berichte vom September 2022 bis Januar 2024 wiesen jedoch keine relevante Synovitis oder Schwellung, keine aktive Entzündung in der Sonografie und keine typischen Polyarthritiszeichen auf; die isolierte Verschlechterung nach Ausbleiben einer Tocilizumab-Infusion unterbrach die Remission nicht.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; der Anspruch auf eine ganze Invalidenrente ab 1. April 2024 blieb bestehen.