ATAS/715/2026

GE Cour de justice

Invalidenversicherung

ATAS/715/2026

20. August

Sachverhalt Die Versicherte mit seropositiver, nicht erosiver rheumatoider Polyarthritis beanspruchte eine ganze Invalidenrente ab Februar 2023. Nach zunächst vollständiger Arbeitsunfähigkeit anerkannte die IV-Stelle für eine angepasste Tätigkeit ab Oktober 2022 eine volle Arbeitsfähigkeit und gewährte erst ab April 2024 wieder eine ganze Rente; streitig blieb die behauptete dauerhafte Verbesserung. Erwägungen • Bei einer schubweise verlaufenden Erkrankung ist eine länger dauernde Remission nur aufgrund objektiver, den zeitlichen Krankheitsverlauf belegender Elemente anzunehmen; eine allein auf dem DAS beruhende Beurteilung genügt unter Tocilizumab wegen der Unterdrückung der CRP-Werte nicht. • Die Berichte vom September 2022 bis Januar 2024 wiesen jedoch keine relevante Synovitis oder Schwellung, keine aktive Entzündung in der Sonografie und keine typischen Polyarthritiszeichen auf; die isolierte Verschlechterung nach Ausbleiben einer Tocilizumab-Infusion unterbrach die Remission nicht. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen; der Anspruch auf eine ganze Invalidenrente ab 1. April 2024 blieb bestehen.
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