1C_236/2026
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Aufhebung der erleichterten Einbürgerung
24. August
Sachverhalt
A.________, marokkanischer Staatsangehöriger und mit einer Schweizerin verheiratet, erhielt die erleichterte Einbürgerung mit Wirkung ab 1. Oktober 2018, nachdem er eine tatsächliche und stabile eheliche Gemeinschaft bestätigt hatte. Die Ehegatten trennten sich im Januar 2020 nach Jahren von Spannungen und behaupteter Gewalt, versöhnten sich sodann vor einer erneuten Trennung im Juni 2023; das SEM hob die Einbürgerung auf.
Erwägungen
• Eine rund 17 Monate nach der Erklärung des Zusammenlebens eingetretene Trennung begründet die Vermutung, dass die eheliche Gemeinschaft nicht stabil und auf die Zukunft ausgerichtet war.
• Der Beschwerdeführer hat diese Vermutung weder durch ein ausserordentliches Ereignis noch dadurch entkräftet, dass er seine Unkenntnis von der Schwere der ehelichen Probleme glaubhaft gemacht hätte: Die Spannungen, das aggressive Verhalten und die Gewalt lagen bereits vor 2018 vor und wurden von mehreren Beteiligten bestätigt; die spätere Versöhnung vermag daran nichts zu ändern.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die Aufhebung der erleichterten Einbürgerung wird bestätigt.