1C_146/2026

Bundesgericht

Rechtshilfe und Auslieferung

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen in den Niederlanden; Herausgabe von Beweismitteln, vorsorgliche Beschlagnahme

6. August

Sachverhalt Die niederländischen Behörden ermitteln wegen des Betriebs von Online-Casinos ohne Bewilligung durch ausländische Gesellschaften zwischen 2007 und 2014, eine Tätigkeit, die mehr als 250 Millionen Euro eingebracht haben soll. In einem Ersuchen, das namentlich A.________ betrifft, hat die Schweiz 3'661'732 Euro beschlagnahmt und die Übermittlung von Bankunterlagen angeordnet; das Bundesstrafgericht hat diese Massnahmen bestätigt. Erwägungen • Die doppelte Strafbarkeit ist abstrakt und prima facie nach dem schweizerischen Recht zu prüfen, das im Zeitpunkt des Entscheids in Kraft ist; das Fehlen der Identität der ausländischen Normen steht dem nicht entgegen. • Das Online-Stellen von aus dem Ausland zugänglichen Glücksspielen stellt prima facie die unbefugte Durchführung oder Organisation von Grossspielen im Sinne von Art. 130 Abs. 1 lit. a LJAr dar, auch wenn sich die «Bereitstellung» auf das letzte Glied der Kette bezieht. • Das Fehlen innerstaatlicher Verfolgungen durch die ESBK erklärt sich durch mit der Auslandsbezogenheit zusammenhängende Hindernisse und nicht durch das Fehlen einer Straftat; es stellt die doppelte Strafbarkeit daher nicht in Frage. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die Übermittlung der Bankauskünfte und die Beschlagnahme werden aufrechterhalten.
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