5A_493/2026
Bundesgericht
Errichtung einer Beistandschaft
18. August
Sachverhalt
Die allein sorgeberechtigte Mutter betreut ihre Tochter ohne verlässliche Betreuungsstruktur neben ihrer Erwerbstätigkeit. Nach einer Spitalmeldung wegen eines möglichen sexuellen Übergriffs errichtete die KESB eine Erziehungsbeistandschaft mit umfassenden Unterstützungs- und Überwachungsaufgaben; das Verwaltungsgericht bestätigte dies.
Erwägungen
• Eine Kindeswohlgefährdung kann präventiv bejaht werden: Die instabile Betreuung und Alltagsstruktur der alleinerziehenden Mutter begründeten zusammen mit weiteren Risikofaktoren die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls.
• Trotz Untersuchungsgrundsatzes musste die Vorinstanz die behauptete Stabilisierung nicht von Amtes wegen weiter abklären, da die Mutter diese Entwicklung nicht hinreichend eingebracht hatte; die Erziehungsbeistandschaft war angesichts fehlender tragfähiger freiwilliger Strukturen verhältnismässig.
Entscheid
Die Beschwerde in Zivilsachen wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird nicht eingetreten.