4A_612/2025
Bundesgericht
Forderung aus Arbeitsvertrag
3. September
Sachverhalt
Eine Flight Attendant wurde gekündigt, nachdem sie sich weigerte, dem für das Bordpersonal eingeführten Covid-19-Impfobligatorium nachzukommen. Ihre Klage auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung blieb vor den kantonalen Instanzen erfolglos.
Erwägungen
• Das Impfobligatorium war angesichts wechselnder Einreisevorschriften, der komplexen Einsatzplanung, drohender Flugausfälle sowie des Schutzes von Personal und Passagieren betrieblich notwendig; mildere Massnahmen waren nicht gleich geeignet.
• Die Weisung griff zwar in die körperliche Unversehrtheit ein, war jedoch verhältnismässig und rechtmässig. Die bewusste Nichtbefolgung verletzte arbeitsvertragliche Pflichten und setzte den Kündigungsgrund; die Kündigung war daher nicht missbräuchlich nach Art. 336 OR.
• Auf die Rüge gegen den Verzicht auf eine Berufungsantwort fehlte der Arbeitnehmerin das Rechtsschutzinteresse; die übrigen Sachverhalts- und Gehörsrügen waren weitgehend appellatorisch.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.