4A_612/2025

Bundesgericht

Vertragsrecht

Forderung aus Arbeitsvertrag

3. September

Sachverhalt Eine Flight Attendant wurde gekündigt, nachdem sie sich weigerte, dem für das Bordpersonal eingeführten Covid-19-Impfobligatorium nachzukommen. Ihre Klage auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung blieb vor den kantonalen Instanzen erfolglos. Erwägungen • Das Impfobligatorium war angesichts wechselnder Einreisevorschriften, der komplexen Einsatzplanung, drohender Flugausfälle sowie des Schutzes von Personal und Passagieren betrieblich notwendig; mildere Massnahmen waren nicht gleich geeignet. • Die Weisung griff zwar in die körperliche Unversehrtheit ein, war jedoch verhältnismässig und rechtmässig. Die bewusste Nichtbefolgung verletzte arbeitsvertragliche Pflichten und setzte den Kündigungsgrund; die Kündigung war daher nicht missbräuchlich nach Art. 336 OR. • Auf die Rüge gegen den Verzicht auf eine Berufungsantwort fehlte der Arbeitnehmerin das Rechtsschutzinteresse; die übrigen Sachverhalts- und Gehörsrügen waren weitgehend appellatorisch. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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