5A_736/2026

Bundesgericht

Familienrecht

vorsorgliche Massnahmen (Unterhaltsbeiträge, Zahlungsbefehl an den Schuldner)

19. August

Sachverhalt Das Kantonsgericht verpflichtete den Arbeitgeber des Vaters, monatlich Fr. 930.– und Fr. 926.– für den Unterhalt seiner Töchter direkt an diese zu überweisen. Der Vater focht diesen Entscheid am 30. Juli 2026 beim Bundesgericht an. Erwägungen • Bei einem Entscheid über vorsorgliche Massnahmen gilt die 30-tägige Beschwerdefrist ohne Stillstand während der Gerichtsferien; dies ergibt sich aus Art. 98 und Art. 46 Abs. 2 lit. a BGG. • Die Zustellung erfolgte am 17. Juni 2026, weshalb die Frist am 17. Juli 2026 ablief; die am 30. Juli 2026 aufgegebene Beschwerde war verspätet und damit unzulässig. Entscheid Auf die Beschwerde wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten.
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