5A_627/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Rückweisung (Beistandschaft)

21. Juli

Sachverhalt Für den 2017 geborenen Sohn bestand seit 2022 eine Beistandschaft. Nach mehreren Gefährdungsmeldungen hob das Familiengericht diese 2025 auf; das Obergericht hob die Aufhebung auf und wies die Sache zur vertieften Prüfung zurück. Erwägungen • Der obergerichtliche Rückweisungsentscheid ist ein Zwischenentscheid, der nur unter den besonderen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG sofort anfechtbar ist; diese Voraussetzungen legte die Mutter nicht dar. • Die Beschwerde wäre auch materiell ungenügend begründet, da sie sich weder sachgerichtet mit der als verfrüht beurteilten Aufhebung der Beistandschaft und der ungenügenden Sachverhaltsabklärung noch mit der kostenmässig entscheidenden Verfahrensveranlassung auseinandersetzte. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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