1C_398/2026
Bundesgericht
Beschwerde gegen den Entscheid von Nationalrat und Ständerat betreffend MWST-Erhöhung
4. August
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den parlamentarischen Entscheid, die MWST-Erhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen, und verlangte unter anderem die Sistierung der bevorstehenden Volksabstimmung sowie die Überarbeitung der Abstimmungsunterlagen.
Kernaussagen
• Akte der Bundesversammlung und des Bundesrats sind nach Art. 189 Abs. 4 BV grundsätzlich nicht beim Bundesgericht anfechtbar; dies gilt auch für Beschwerden wegen Verletzung politischer Rechte.
• Die Beschwerde genügte zudem den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, da insbesondere die behauptete Verzerrung der Entscheidgrundlage der bevorstehenden Abstimmung nicht nachvollziehbar dargelegt wurde.
Entscheid
Auf die Stimmrechtsbeschwerde wird nicht eingetreten.