1C_398/2026

Bundesgericht

Politische Rechte

Beschwerde gegen den Entscheid von Nationalrat und Ständerat betreffend MWST-Erhöhung

4. August

Sachverhalt Der Beschwerdeführer wandte sich gegen den parlamentarischen Entscheid, die MWST-Erhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen, und verlangte unter anderem die Sistierung der bevorstehenden Volksabstimmung sowie die Überarbeitung der Abstimmungsunterlagen. Kernaussagen • Akte der Bundesversammlung und des Bundesrats sind nach Art. 189 Abs. 4 BV grundsätzlich nicht beim Bundesgericht anfechtbar; dies gilt auch für Beschwerden wegen Verletzung politischer Rechte. • Die Beschwerde genügte zudem den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, da insbesondere die behauptete Verzerrung der Entscheidgrundlage der bevorstehenden Abstimmung nicht nachvollziehbar dargelegt wurde. Entscheid Auf die Stimmrechtsbeschwerde wird nicht eingetreten.
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