7B_933/2026
Bundesgericht
Sicherheitshaft
7. August
Sachverhalt
A.________ wurde wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Geldwäscherei zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe sowie zu einer siebenjährigen Landesverweisung verurteilt. Die kantonale Berufungsinstanz ordnete am 19. Juni 2026 die Fortsetzung der Sicherheitshaft an.
Erwägungen
• Die Fluchtgefahr ist aufgrund der konkreten Beziehungen des Verurteilten zu Italien und der Möglichkeit, dort eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, weiterhin gegeben; die bereits früher verworfenen Einwände sowie die blosse Aussicht auf bedingte Entlassung ändern daran nichts.
• Ersatzmassnahmen sind angesichts des ausgeprägten Fluchtrisikos weder einzeln noch kombiniert ausreichend; die kantonale Begründung genügt den Anforderungen.
• Die Sicherheitshaft ist verhältnismässig, da der Verurteilte seit dem 26. Juni 2023 inhaftiert ist, im Berufungsverfahren aber noch fünf Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe zu verbüssen hat.
Entscheid
Die Beschwerde wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; die Sicherheitshaft bleibt bestehen.