ST 26 2

NW Gerichte

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Abzug von Anwaltskosten gemeinschaftlicher Liegenschaften

5. August

Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist zu einem Viertel Mitglied einer Erbengemeinschaft und Gesamteigentümerin einer selbstgenutzten Liegenschaft. Sie machte Anwaltskosten von Fr. 11'685.– im Zusammenhang mit einer möglichen Auszonung vollumfänglich als Liegenschaftsunterhalt geltend; das Steueramt liess lediglich Fr. 2'921.– entsprechend ihrer Eigentumsquote zum Abzug zu. Erwägungen • Unterhaltskosten gemeinschaftlich gehaltener Liegenschaften sind unabhängig davon, wer sie beauftragt oder bezahlt hat, im Verhältnis der Eigentumsanteile abzugsfähig; interne Abmachungen oder die faktische Interessenlage ändern daran nichts. • Da die Anwaltskosten mit der Liegenschaft und der Zonen-/Ortsplanrevision zusammenhängen, durfte die Beschwerdeführerin höchstens ein Viertel davon abziehen; ein vollumfänglicher Abzug ist gesetzlich ausgeschlossen. Entscheid Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen; die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.– wurde der Beschwerdeführerin auferlegt.
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