1C_526/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Wiederherstellungsanordnung und Verweigerung der Baubewilligung
19. August
Sachverhalt
Eigentümer zweier Parzellen in der Landwirtschaftszone, die in den geschützten Ortsbildplan « Bourdigny-Dessus » einbezogen sind, hatten die Beschwerdeführer verschiedene bauliche Massnahmen ohne Bewilligung vorgenommen und Fassaden entgegen der ursprünglichen Bewilligung ausgeführt. Das Departement verweigerte die nachträgliche Bewilligung und ordnete die Wiederherstellung an; die kantonalen Behörden bestätigten diese Entscheide.
Erwägungen
• Die ursprüngliche Bewilligung enthielt die Bedingungen der CMNS, wonach insbesondere eine Verkleidung mit derselben Breite wie die bestehende (rund 30 cm) vorgeschrieben war; die ausgeführte Verkleidung von 13 cm und die erstellten Fenster entsprachen daher nicht den Vorgaben.
• Die Wiederherstellung ist verhältnismässig: Der Schutz des architektonischen Erscheinungsbilds, die Einhaltung der Trennung zwischen überbauten und nicht überbauten Zonen sowie die Rechtsgleichheit überwiegen die geltend gemachten Kosten, zumal die Arbeiten in Kenntnis der Rechtswidrigkeit unrechtmässig ausgeführt wurden; eine technische Unmöglichkeit wurde nicht nachgewiesen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.