7B_830/2026
Bundesgericht
Verlängerung der Untersuchungshaft
29. Juli
Sachverhalt
A.________ befindet sich wegen zahlreicher Delikte seit August 2025 erneut in Untersuchungshaft. Nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheid bejahte das Obergericht statt der zuvor verneinten Wiederholungsgefahr eine krankheitsbedingte Fluchtgefahr und hielt die Haft mangels ausreichender Ersatzmassnahmen aufrecht.
Erwägungen
• Die krankheitsbedingte Unzuverlässigkeit des Beschuldigten begründet zwar eine gewisse Gefahr des Untertauchens, nicht aber konkrete Anhaltspunkte für ein bewusstes Verbergen oder einen dauerhaften Entzug vom Strafverfahren.
• Weil die Gefahr eines dauerhaften Untertauchens gering ist, erscheinen die beantragten Ersatzmassnahmen grundsätzlich geeignet; die Vorinstanz hätte sich mit ihnen einzeln auseinandersetzen müssen und durfte die Auswahl nicht dem Bundesgericht als einziger Instanz überlassen.
Entscheid
Gutheissung und Rückweisung zur Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen und Haftentlassung.