7B_64/2026
Bundesgericht
7B_64/2026 : Nichtanhandnahmeverfügung 7B_265/2026 : Ausstand
18. August
Sachverhalt
Die Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes erstatteten gegen das Spitalpersonal Strafanzeige wegen der Einschränkung ihres Besuchsrechts sowie der medizinischen Behandlung. Die Staatsanwaltschaft trat nicht auf die Anzeige ein; die kantonalen Rechtsmittel- und Ausstandsbegehren gegen den Staatsanwalt sowie gegen die mit dem Entscheid befassten kantonalen Richter blieben erfolglos.
Erwägungen
• Die Beschwerdeführenden legten nicht dar, welche konkreten Zivilansprüche durch die Nichtanhandnahme betroffen wären; mangels hinreichender Begründung fehlte ihnen insoweit die Beschwerdelegitimation.
• Ein Ausstandsgrund ergibt sich weder daraus, dass die betroffenen kantonalen Richter bereits einen für die Beschwerdeführenden negativen Entscheid gefällt hatten, noch daraus, dass die Beschwerdefrist noch lief: Nach Beendigung ihrer Befassung bestand kein schutzwürdiges Interesse an ihrem Ausstand, und besonders schwere oder wiederholte Amtspflichtverletzungen waren nicht dargetan.
Entscheid
Die Beschwerden werden im Umfang ihrer Zulässigkeit abgewiesen; das Ausstandsbegehren und die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege bleiben erfolglos.