4A_245/2026

Bundesgericht

Gesellschaftsrecht

Beschwerde wegen Rechtsverweigerung im Anschluss an die Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich, Einzelgericht, vom 13. April 2026 und vom 27. April 2026 (HE240202-O/HG).

24. Juli

Sachverhalt Die A.________ AG erhob im Anschluss an zwei Schreiben des Handelsgerichts des Kantons Zürich Rechtsverweigerungsbeschwerde. Nach den Vernehmlassungen erklärte sie den Beschwerderückzug wegen eines Vergleichs mit der B.________ AG; diese stimmte der Verfahrenserledigung zu. Erwägungen • Die Beschwerdeführerin zog die gegen das Handelsgericht erhobene Rechtsverweigerungsbeschwerde nach vergleichsweiser Beilegung der Streitigkeit mit der B.________ AG zurück; das Verfahren war deshalb gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben. • Die Gerichtskosten wurden antragsgemäss der Beschwerdeführerin und der B.________ AG je zur Hälfte auferlegt; mangels Billigkeitsgründen erhielt Rechtsanwalt C.________ keine Parteientschädigung. Entscheid Das Verfahren wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
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